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PriorMartAG startet mit designprotection.com erstes Zielgruppenportal

Im Mai 2009 haben wir hier im Blog erstmals über die Idee von Priormart berichtet: “Peter Schilling bietet seit über drei Jahren die schnelle, sichere und einfache Sicherung des Schöpfungszeitpunktes eines Werkes durch notarielle Hinterlegung an. Kunden laden ihr Werk als Datei auf den PriorMart-Server, alles weitere erledigt das Unternehmen. Per Post erhält der Urheber die Beglaubigung des Notars und kann die Priorität seines Werkes lebenslang nachweisen. Durch die notarielle Hinterlegung von Werken und Konzepten erzielen Kreative einen Basisschutz für ihr geistiges Eigentum.”

Im Interview zum damaligen Bericht hat mir Peter Schilling verraten, dass es bald zielgruppenspezifische Angebote geben sollte. Heute ist das erste Zielgruppenportal DesignProtection.com online gegangen. Auf dieser Website können ab sofort Designs für 3 Jahre mit einem kostenlosen Schutzrecht gesichert werden, vorausgesetzt, das Design ist neu, einzigartig und darf veröffentlicht werden.

Durch die Veröffentlichung erhält der Designer einen Offenbarungsnachweis. Mit diesem Dokument kann er jederzeit nachweisen, wann, wo und in welchem Umfang ein definiertes Design veröffentlicht wurde. Dies ist die Voraussetzung für den Schutz durch das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Mit diesem Schutzrecht wird das Design in der gesamten Europäischen Union gegen Nachahmung geschützt.

Für den Designer bedeutet der Geschmacksmusterschutz eine Absicherung gegen Plagiatoren. Dasselbe gilt auch für den Käufer eines Designs, auch dieser profitiert vom Designschutz. Außerdem bietet die zentrale Veröffentlichung bei Designprotection.com die Chance, sich schnell und einfach einen Überblick über geschützte und vorhandene Designs zu verschaffen. Das erleichtert die Arbeit der Designer und verhindert versehentliche Doppelentwicklungen.

Da das nicht eingetragene Geschmacksmuster ein kostenloses Schutzrecht ist, möchte Designprotection dafür kein Geld verlangen. Durch Werbung rechnet sich dieses Angebot aber auch für die Betreiber. Später (frühestens in 6 Monaten) sind zusätzliche Premiumdienste denkbar, z.B. die Registrierung weiterführender Schutzrechte, Marktplatzfunktionen, etc. Und natürlich profitiert auch PriorMart.de. Für Designer, deren Arbeiten nicht veröffentlicht werden können und die dennoch einen Schutz suchen, sind die notarielle Hinterlegung mit PriorMart genau das richtige Angebot. Cross-Selling können eben nicht nur Banken 🙂

4 Responses to PriorMartAG startet mit designprotection.com erstes Zielgruppenportal

  1. […] sagen danke an Best-Practice-Business-Blog, Designbote, natürlich PriorMart-Blog und Plagiarismus-Blog, Farbenmix.de, gdeb.de, […]

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