In Crowdfunding

Innovestment findet für Crowdvestoren einen neuen, guten Mittelweg

Die Crowdinvesting-Szene stöhnte auf, als das Bundesfinanzministerium nun den aktuellen Entwurf für das Kleinanlegerschutzgesetz veröffentlicht hat. Viele Befürchtungen, nachdem Vorentwürfe schon länger im Netz kursierten, haben sich bestätigt. Einzelinvestoren dürfen sich demnach pro StartUp nur noch mit bis zu 1.000 EUR beteiligen, essei denn sie weisen entsprechende Vermögenswerte nach (dann steigt die Einzelinvestment-Grenze auf bis zu 10.000 EUR an). Ab 1 Mio. EUR Fundingsumme muss ein Verkaufsprospekt erstellt werden (gehofft hatte die Szene auf eine 5 Mio. EUR Schwelle). Ganz besonders trifft die Szene aber die Werbeeinschränkungen (keine Werbung im Internet oder Social Media erlaubt).

Noch hofft die Crowdinvesting-Szene, dass am Gesetz noch “gefeilt” wird, bevor es in Kraft tritt. Seedmatch hat in einem guten Blogbeitrag darauf hingewiesen, dass der jetzige Entwurf das Kleinanlegerschutzgesetzes die Digitale Agenda der Bundesregierung, die im August vorgestellt wurde und zu einem Boom von StartUp-Gründungen führen soll, konterkariert. Aber selbst wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wird die Crowdinvestingszene weiter expandieren, wenn auch mit gebremsten Schaum. Aus meiner Sicht führen die o.g. Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes dazu, dass der Markteintritt für neue Crowdinvestingplattformen enorm erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Die bisherigen Platzhirsche werden dagegen ihre Stellung wohl weiter ausbauen können.

Ein Player, der als innovative Kraft in der deutschen Crowdinvestingszene bezeichnet werden kann, ist Innovestment. Mit dem Pricing-Auktionsmechanismus etablierte sich die Plattform vom Start weg als Innovationsführer in Deutschland. Allerdings führte diese Innovation nicht zu einem Nachfrageboom auf der Anlegerseite. Nach Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel versucht es Innovestment jetzt mit einer Neuausrichtung. Dazu gehört auch ein neues Beteiligungsmodell:

“Innovestment stellt für jedes zu finanzierende Unternehmen eine eigene Gesellschaft als Emittentin zur Verfügung. Diese Gesellschaft begibt Genussrechte an die Investoren und bündelt sie. Das hierdurch eingeworbene Kapital wird wiederum durch eine Kapitalerhöhung als echtes Eigenkapital in das zu finanzierende Unternehmen eingebracht, wodurch die Investoren an der Wertsteigerung und Gewinnen partizipieren.” Mehr Infos dazu findet Ihr hier.

Der Vorteil dieser Pooling-Konstruktion für die StartUps liegt nicht nur darin, dass dadurch Anschlussfinanzierungen leichter möglich werden (weil es nicht mehr eine unübersichtliche Anzahl an Mini-Investoren gibt), sondern sie haben auch nur noch wenige direkte Ansprechpartner, nämlich jeweils die Geschäftsführer der Emissionszweckgesellschaft (SPV). Gerade in Krisenzeiten kann sich das als wesentlicher Vorteil zu anderen Crowdinvesting-Konstrukten herausstellen. Und zudem wird so den Startups “echtes” Eigenkapital zur Verfügung gestellt, was ebenfalls zu mehr Stabilität und besseren Anschlussfinanzierungsmöglichkeiten führt.

Und die Investoren halten durch diese Konstruktion zwar nicht direkt Aktien, aber indirekt. Und wenn auch sie nicht einzeln, aber so haben wenigsten die Geschäftsführer der SPV jetzt “echtes” Mitspracherecht. Das macht die Kommunikation zwischen Kapitalnehmer und Kapitalgeber verbindlicher. Der Geschäftsführer der ersten SPV, die sich am StartUp Scolibri beteiligen wird, gibt in einem Bloginterview ausführlich Auskunft zu diesem Konstrukt und der Beteiligungschance.

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