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Kuriose Geschäftsidee: AfD-Goldshop

Man kann über die Partei “Alternative für Deutschland” sagen, was man will, aber man kann ihr nicht vorwerfen, mit kreativen Geschäftsideen neue Einnahmequellen erschließen zu wollen. So agiert die AfD seit Oktober als Goldhändler. Über den Onlineshop “AfD-Gold” werden Goldmünzen und Goldbarren verkauft. Besonders beliebt unter den Käufern ist die 1-DM-Goldmünze zum Verkaufspreis von 490 EUR. Sie ist sogar schon ausverkauft, so groß war die Nachfrage. Laut Info der TAZ hat der AfD-Goldshop seit Start schon mehr als 2 Mio. EUR umgesetzt. Der Gewinn liegt nach externen Schätzungen aber nur bei ca. 2 – 3 % des Umsatzes. Das juckt die AfD aber nicht besonders, weil sie auf einen besonderen Hebeleffekt setzt, wie sie auf der Webseite erläutert:

“Politische Parteien erhalten abhängig vom jeweiligen Wahlergebnis staatliche Gelder. Das Bundesverfassungsgericht hat aber festgelegt, dass die staatlichen Geldzuweisungen immer nur eine Teilfinanzierung der Parteienarbeit sein dürfen. Das bedeutet, dass Parteien mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen aus anderen Quellen beziehen müssen als der staatlichen Parteienfinanzierung. Bevor eine politische Partei auf Grund der Zahl ihrer Wähler Geld aus der staatlichen Parteifinanzierung erhält, muss sie also mindestens im gleichen Umfang andere Einnahmen nachweisen. Wenn ihr das nicht gelingt, erhält sie nur den Teil der ihr eigentlich auf Grund der Zahl ihrer Wähler zustehenden staatlichen Teilfinanzierung, der durch Eigeneinnahmen kompensiert ist.”

Und genau dieser Umsatz von derzeit mehr als 2 Mio EUR, den der AfD-Goldhandel einbringt, soll dabei helfen, genau den selben Betrag an Werbekostenrückerstattung zu generieren. Denn ansonsten würde nach aktueller Schätzung der AfD aufgrund obiger Regelung mehr als 2 Mio. EUR Werbekostenrückerstattung “durch die Lappen gehen”. Mit dem Goldhandel “plustert” die AfD nun ihre Einnahmen auf. Und laut Parteiengesetz ist nicht der Gewinn, sondern der Bruttoumsatz die Bemessungsgrundlage für die staatliche Rückerstattung von Werbekostenzuschüsse. Und jetzt hat eine Prüfung der Bundestagsverwaltung auch noch die Praxis der AfD als rechtmäßig bestätigt, wie die TAZ meldet. Norbert Lammert empfiehlt aber gleichzeitig eine Änderung bzw. Prazisierung des Parteiengesetzes, da das Vorgehen der AfD der Idee widerspreche, dass sich die Parteien zu 50 % extern finanzieren müssten.

Es könnte also sein, dass die kreative Geschäftsidee der AfD nicht zum erhofften Erfolg führt. Auch wenn Gesetze i.d.R. nicht rückwirkend geändert werden, könnten andere Parteien gegen das neue Einnahmenmodell der AfD klagen. Es gibt nur einen Haken dabei: Damit würden die etablierten Parteien auf eine neue Partei “einschlagen” und damit evtl. einen ungewünschten “David gegen Goliath” – Effekt auslösen. Aus Marketinggesichtspunkten ist der AfD-Goldshop nicht nur deshalb eine gelungene Guerilla-Aktion. Denn die AfD behauptet ja, der EUR sei nicht stabil. Da macht es Sinn, Gold zu verkaufen. Und aus der Sicht der Afd machen auch viele andere Gesetze aus Brüssel keinen Sinn. Deshalb ist es nicht überraschend, dass die AfD auch alte Glühbirnen, die die EU (mit einer Übergangsregelungen) verbietet, verkauft.

Anmerkung: Wir verstehen uns nicht als “Pressemitteilungsportal”, sondern versuchen jeweils das Außergewöhnliche einer Geschäftsidee darzustellen. Damit bewerten wir nicht das Unternehmen oder die Geschäftsidee als Ganzes. Deshalb bitte ich, dass auch hier auf politische Statements verzichtet werden. Ich mache im Zweifel von meinem “Hausrecht” im Kommentarfeld Gebrauch, wenn es sein muss!

Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de

One Response to Kuriose Geschäftsidee: AfD-Goldshop

  1. […] der Partei “Alternative für Deutschland”, die seit Oktober 2014 über ihren Onlineshop “AfD-Gold” Goldmünzen und Goldbarren verkauft. Der Gewinn liegt bei bescheidenen 2 – 3 % des Umsatzes. […]

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