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Frankfurter Gründerfonds will Engpässe in der Mikro-Kreditfinanzierung für StartUps beseitigen

Angebote sind dann erfolgreich, wenn echte Engpässe beseitigt werden. Nach dieser Erkenntnis könnte sich der Frankfurter Gründerfonds großer Nachfrage erfreuen. Denn heute haben es Gründer bei den Banken schwer, Kreditanträge für Ihr Gründungsvorhaben mit einem Startkapital unterhalb von 50.000 EUR genehmigt zu bekommen. Das liegt zum einen daran, dass Banken für die Prüfung eines Kreditantrages kein Geld erhalten. Da viele Kreditanträge gerade von Gründern negativ beschieden werden, haben in diesem Fällen die Banker die Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes umsonst gemacht. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass viele Bankberater überhaupt die Arbeit scheuen, ein Gründungskonzept näher zu prüfen. Zum anderen sind die Entgelte, die Banken z.B. für die Vergabe eines KfW-Startgeldes erhalten, sehr gering. Selbst bei einer Zusage lohnt sich somit das Engagement sehr selten auf mittlere Sicht. Und da sehr viele Gründer nach wenigen Jahren wieder aufgeben, handelt es sich häufig auch nicht um ein lukratives Investment in die Zukunft.

Und genau diese Probleme will der Frankfurter Gründerfonds lösen, der von der Wirtschaftsförderung Frankfurt gemanagt wird. Wer ein Unternehmen in Frankfurt gründet oder vor weniger als drei Jahren gegründet hat und einen Bankkredit zwischen 2.500 und 50.000 Euro aufnehmen möchte, reicht beim Gründerfonds-Büro der ConCap GmbH sein Geschäftskonzept und weitere Unterlagen zur Bewerbung ein. Die Gründer werden kostenlos beraten und ihre Konzepte nach einheitlichen, mit den Partnerbanken und der Bürgschaftsbank Hessen abgestimmten Qualitätskriterien geprüft. Bei positiv beurteilten Konzepten erhalten die Antragsteller eine Bürgschaftsempfehlung für die Bürgschaftsbank Hessen. Diese prüft die für gut befundenen Konzepte innerhalb kürzester Zeit und erteilt eine Bürgschaftszusage über 80 % der Kreditsumme. Die Jungunternehmer können sich damit an eine der Partnerbanken wenden und einen Kreditvertrag zu den jeweils gültigen Konditionen schließen.

Obwohl das Programm offiziell erst am 15.6. gestartet wurde, ist die Nachfrage schon jetzt groß. Doch schon die erste Hürde scheint für viele Gründer zu groß zu sein, nämlich vollständige Antragsunterlagen einzureichen. Nur in diesem Fall erhält man einen Termin bei der ConCap GmbH, um den Antrag abschließend prüfen zu können. Das nennen wir den Ernsthaftigkeitstest. Im Gespräch werden dann nicht nur Rückfragen zu den Antragsunterlagen gestellt, sondern auch der Erfolgsfaktor Nr. 1 überprüft: Die Gründerpersönlichkeit. Zu diesem Termin sind keine Berater zugelassen, nicht zuletzt um zu überprüfen, ob der Gründer weiß, wovon er im Business Plan spricht.

Erst ca. in einem Jahr wird man sehen, ob die Erfolgsquoten von Kreditanträgen im Raum Frankfurt signifikant gestiegen sind. Die Chancen sind gut, denn die beteiligten Banken schätzen dieses Programm aus mehreren Gründen. Sie erhalten erst einen Antrag, wenn er von dritter Stelle intensiv geprüft wurde und mit der Bürgschaftsbank ein Risikopartner schon im Boot ist. Zudem können Sie die Konditionen aufrufen, die auch gute Erträge sichern. Und zum Schluss überprüft ConCap vierteljährlich den Fortschritt der Gründungen. Hier kann schnell gegengesteuert werden, wenn etwas schief läuft. Mal schau´n, wann es Copy Cats dieses Angebotes gibt.

2 Responses to Frankfurter Gründerfonds will Engpässe in der Mikro-Kreditfinanzierung für StartUps beseitigen

  1. Hi,
    Danke für den Artikel. Zwei Fragen hätte ich:
    1. Welche Sicherheiten muss der Gründer selbst mitbringen?
    2. Muss der Gründer der Bank / Bürgschaftsbank oder ConCap eine selbstschuldnerische Bürgschaft geben?

  2. Hallo Thomas,

    letztlich entscheiden die Banken, unter welchen Bedingungen sie den Kredit vergeben.

    Eine selbstschuldnerische Bürgschaft werden die Gründer aber grundsätzlich abgeben müssen.

    Da die Bürgschaftsbank 80 % Haftungsfreistelung übernimmt, kann ich mir ähnlich wie beim StartGeld vorstelen, dass die Banken auf dingliche Sicherheiten in Höhe der Kreditsumme verzichten werden, wenn nicht entsprechende Sicherheiten vorhanden sind.

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