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Mach´s nochmal Alex – 2. Auflage der onemilliondollarhomepage

Es kribbelt Alex Tew, der mit seiner Onemilliondollarhomepage einen bis dahin nicht vorstellbaren Erfolg erzielt hat, indem er 1 Mio. Pixels für jeweils 1 USD verkauft hat, wieder in seinen Fingern. Sein neuestes Projekt heisst pixelotto. Hier verkauft er wieder eine Million Pixel, aber diesmal für 2 USD pro Pixel. Eine Million USD will er selber kassieren, die zweite Million USD soll unter den Teilnehmern verlost werden, die Pixel verkauft haben, die auf die Pixelads klicken.

In der Blogshphere werden zahlreiche Wetten geschlossen, ob Alex mit dieser Wiederauflage in abgewandelter Form wieder solch einen Erfolg hat. Viele bezweifeln das, weil ja schliesslich die unzähligen Kopien der onemilliondollarhomepage keinen nennenswerten Erfolg mehr verbuchen konnten. Ich kann mir das wie Robbie Basic gut vorstellen, denn schliesslich ist Alex der Urheber des Originals. Damit bekommt er viele Vorschusslorbeeren.

Ich selber bin gespannt, wie Alex die rechtliche Hürde aus dem Weg räumt, im Internet ein Glücksspiel zu veranstalten. Daran haben sich ja schliesslich schon viele andere Initiatoren die Zähne ausgebissen.

Gelesen bei techcrunch via basicthinking via webdesignblog

Nachtrag 5.12.06: Schon einem Tag nach Online-Start der Plattform sind Pixels im Gesamtwert von mehr als 80.000 USD vergeben worden. Der glückliche Gewinner der 1 Mio. USD wird auch keine Werbender sein, sondern ein klickender Teilnehmer. So pusht man den Traffic auf die verlinkten Seiten.

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5 Responses to Mach´s nochmal Alex – 2. Auflage der onemilliondollarhomepage

  1. Na toll! Wenn wir bei unserem Kunstförderungsprojekt das Kunstwerk unter den Käufern verlosen wollen, ist das laut Gewinnspielgesetz verboten!!!

    Die Amis haben da anscheinend komplett andere Voraussetzungen. Bei uns müsste das meines Wissen eine staatliche Lotteriegesellschaft sein.
    Bin gespannt, ob Alex das wirklich durchkriegt.
    Klar macht da jeder mit: Für 2 Dollar Einsatz eine Million gewinnen können ist doch super!

    Dürfen da auch Ausländer mitmachen?? Habe neulich in einer Zeitschrift gelesen: Leser aus Österreich dürfen bei dem Gewinnspiel leider nicht mitmachen, wegen der dort gültigen Gewinnspielgesetze. Interessante Frage, oder?

  2. is2late sagt:

    Hallo!
    Ein Gewinnspielgesetz gibt es in Deutschland nicht. Gemeint ist wohl das UWG. Gegen die Verlosung eines Preises im Internet bestehen keine Bedenken, sofern die Teilnahme nicht von einem Kauf abhängig gemacht wird oder eine “Gebühr” kostet.

    Freundliche Grüße

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