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Jetzt hat die Hausverlosungswelle auch Deutschland erreicht

Im Dezember habe ich hier im Blog über Hausverlosungsaktionen als innovative Alternative zum Hausverkauf berichtet. Gleich kam die Frage auf, ob so etwas aufgrund der rechtlichen Lage (Stichwort: Glücksspielmonopol) auch hier in Deutschland möglich wäre. Eigentlich war es nur eine Frage von Tagen bzw. Wochen, bis auch der erste Hausbesitzer in Deutschland sein Glück versuchen würde, sein Haus zu verlosen und nicht zu verkaufen.

Und tatsächlich sorgt Volker Stiney mit der Idee, sein Haus als Hauptpreis in einem Quiz anzubieten, seit einigen Tagen hier in der Presse für viel Furore. Insgesamt werden unter www.winyourhome.de 48.000 Mitspieler gesucht, die für 19 EUR Einsatz mitspielen dürfen. Nur wer das Quiz erfolgreich löst, darf bei der Verlosung der 100 Preise mitmachen. Der Hauptpreises des Quizzes ist natürlich das Haus von Volker Stiney.

Durch die Konzeption als Geschicklichkeitsspiel wurde die Aktion von den zuständigen Behörden genehmigt, wie Stiney in einem TZ-Artikel beschreibt: „Drei Anwälte habe ich verschlissen, bis ich den Richtigen hatte“, erzählt der Münchner. Denn eine solches Verlosung ist in Deutschland genehmigungspflichtig: „Ich bin oft falsch geschickt worden.“ Jetzt aber ist alles unter Dach und Fach und wird von der Regierung von Mittelfranken als zuständige Behörde beaufsichtigt.”

Ich bin ja gespannt, ob es nicht noch einen Pferdefuß gibt. Auf jeden Fall zeigt die Story, dass man eine Idee aus dem Ausland nicht einfach blind kopieren kann und sollte, sondern mit den entsprechenden Experten so ummodeln muss, dass es auch hier funktioniert und erlaubt ist. Deshalb finde ich es auch nicht verwerflich, sich aus dem Ausland inspirieren zu lassen. Auf die Umsetzung kommt es schließlich an.

Update 28.01.2009: Laut einem Bericht der Deutschen Welle wurde nun auch diese Aktion verboten: “Am Dienstagnachmittag (27.01.2009) hat die für das Glücksspielrecht in Bayern zuständige Regierung von Mittelfranken das Quiz nun vorerst verboten, weil es doch gegen geltendes Glücksspielrecht verstoßen würde. Stiny darf ab Donnerstag, 16 Uhr, keine weiteren Spieler aus Bayern zulassen. Anderenfalls droht ihm ein Zwangsgeld.”

4 Responses to Jetzt hat die Hausverlosungswelle auch Deutschland erreicht

  1. Benni sagt:

    Ist ganz nett gemacht. Mich würde mal interessieren, wie schwer die gestellten Fragen sind, weil ich kann der Beschreibung jetzt nicht entnehmen, dass man auch eine Chance hat zu gewinnen, wenn man die Fragen nicht beantworten kann.

    Weil das wären ja dann 19 verschenkte Euro. 😉

  2. […] den klassischen Medien von Print bis TV haben auch viele Blogger das Thema aufgegriffen: Burkhard von Best-Practice-Business, muenchenblogger, quiz-news, Waldviertelblog und immobilio […]

  3. Homeboy sagt:

    Hallo,

    ich glaube eine neue Möglichkeit gefunden zu haben. Bei einem Onlineauktionshaus “Socken kaufen Haus gewinnen” sind weitere Details.

    Sie können einen 3er Pack Socke kaufen und ein Haus gewinnen. Sie können das Haus aber auch ohne etwas zu kaufen erwerben.

    Bin gespannt was sich unsere Behörden jetzt einfallen lasse.

    Gruß

  4. Volker Stiny sagt:

    Die Idee ist nach wie vor gut und hat sich vor Allem im Ausland auch bewährt. Leider tun sich die Bundesdeutschen Behörden mit Ihrer Regelungswut bei Neuerungen und deren Einordnung sehr schwer.

    Entsprechend dem Vertragsrecht (BGB) sind Verträge grundsätzlich einzuhalten (pacta sunt servanda).
    Meine Anwälte sind bemüht die derzeitige Störung zu beseitigen.

    Bereits seit längerem wollte ich einen Zwischenbericht veröffentlichen. Meine Anwälte haben mich auf das “schwebende Verfahren‹ hingewiesen und gebeten noch keine Details zu veröffentlichen.
    Bereits am 16.3.2009 wurde eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.:
    http://hausgewinnen.blogspot.com/ (rechtliches zu Gewinnspielen mit Immobilien)

    Wie bereits am 14.2.2009 in meiner Pressemitteilung angekündigt, habe ich den Spielverlauf an die sehr enge Gesetzesauslegung (Bayern) der Behörde und des Gerichtes anpassen und das geänderte Konzept über meine Anwälte der Aufsichtsbehörde zur erneuten Prüfung vorlegen lassen.
    Wie Sie der Stellungnahme entnehmen wollen, besteht lediglich in einem neu hinzugekommenen Teilaspekt noch Klärungsbedarf.

    Über die Spielsucht kann man hier nachlesen: http://wettrecht.blogspot.com/2009/02/neues-messinstrument-wie-gefahrlich.html und http://www.hausverlosungen.biz/archives/67-Hausverlosungen-ohne-Suchtgefahr!.html
    Bei meinem wissensbasiertem Quizspiel ist demnach keinerlei Suchtgefahr erkennbar, wie das Gericht und die Behörde meinte um das Verbot zu begründen !

    Herzlichst Ihr Volker Stiny von winyourhome.de

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