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Reform des GmbH-Gesetzes geht in die richtige Richtung

Es ist schon beängstigend gewesen, wieviele Gründer sich für die Rechtsform der englischen Ltd. entschieden haben, ohne genau zu wissen, was sie tun. In meinen Gründungsseminaren habe ich mich bis heute geweigert, die Ltd. innerhalb des Rechtsformenvergleiches mit aufzunehmen. Denn in wenigen Minuten kann man gar nicht aufzählen, welche Gefahren mit der Wahl einer Ltd. verbunden sind. Ganz abgesehen vom Imagerisiko, was man heute eingeht, wenn man die Ltd. wählt und damit dem Kunden signalisiert: Ich habe kein Geld, will aber auch für nichts haften.

Jetzt hat das Bundeskabinett endlich die Reform des GmbH-Gesetzes beschlossen, die im 1. Halbjahr 2008 in Kraft treten wird. Konkret sind folgende Änderungen beschlossen worden:

  • Das Mindeststammkapital der GmbH soll von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern.
  • Im Rahmen einer Einstiegsvariante kann die GmbH auch ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden. Dafür müssen aber 25 % der Gewinne einbehalten werden, bis das Mindestammkapital erreicht wurde.
  • Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich.
  • Die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen können grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht werden, so dass dadurch die Eintragung ins HR deutlich beschleunigt werden kann.
  • Vereinfacht wird auch die Gründung von Ein-Personen-GmbHs. Hier wird künftig auf die Stellung besonderer Sicherheitsleistungen (§ 7 Abs. 2 Satz 3, § 19 Abs. 4 GmbHG) verzichtet.

Mehr Infos finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums.

Aus meiner Sicht sollte da Kabinett jetzt einen Schritt weiter gehen und nach amerikanischen Vorbild weitere Erleichterungen für Gründer einführen. In den USA muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine komplizierten Formulare für das Finanzamt ausfüllen, um Umsatz- und Einkommenssteuer zu melden. Wenn sich der Gründer committet, alle Zahlungstransaktionen über ein Bankkonto abzuwickeln, kann daraus eine Meldung für das Finanzamt erstellt werden, das direkt dem Finanzamt gemeldet wird. Die Bringschuld liegt jetzt beim FA und nicht mehr beim Gründer. Das wäre der erste Schritt zu einer One-Stop-Agency, damit endlich der Statt zum Servicedienstleister für den Unternehmer wird.

7 Responses to Reform des GmbH-Gesetzes geht in die richtige Richtung

  1. alle Zahlungstransaktionen über ein Bankkonto abzuwickeln […] Das wäre der erste Schritt zu einer One-Stop-Agency, damit endlich der Staat zum Servicedienstleister für den Unternehmer wird.

    … und bald wickeln wir unsere gesamten Zahlungen über unser einziges, zentral geführtes Konto bei der Bundesbank ab; dann haben wir keine Probleme mehr mit irgendwelchen Steuererklärungen und Zahlungen: Der Staat behält das einfach ein, was er so braucht, Gemeinden, Kranken-, Pflege- und Rentenkassen, Eon, Vattenfall, Edeka, Aldi-Süd, Kino, Kneipe an der Ecke, etc. buchen direkt ab und der Rest wird automatisch in einen der attraktiven Staatsfonds zu 0,5% angelegt.

    PS: Und Google sagt uns dann, wofür wir kein Geld ausgegeben haben …

  2. Natürlich ist so ein Angebot kein Pflichtangebot, sondern eine Option. Jeder kann für sich entscheiden, ob er so gläsern sein will und wie lange.

    Allerdings wird es aus meiner Sicht Zeit, dass der Staat wieder in die Bringschuld gebracht wird. Wenn er dann pennt, wie z.B. hier in Hessen ein Stromunternehmen erst nach einem Jahr Abbuchungen vornimmt, ist das deren und nicht mehr unser Problem. Das nenne ich eine, schöne, neue Welt 🙂

  3. […] In Deutschland gibt es die Diskussion was die Stammeinlage und andere Erleichterungen für GmbH Gründer betrifft schon einige Zeit – und vielleicht schon bald (?) konkrete und zum Teil viel bejubelte Ergebnisse (Hinweise gerne willkommen, danke!). Österreich zieht nach, und denkt laut über eine Senkung der Stammeinlage auf EUR 10.000 nach. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die verbreitetste Form der Kapitalgesellschaft, soll reformiert werden, um sie für Neugründungen leichter zugänglich zu machen. Die Gründungsprozeduren sollen beschleunigt und das notwendige Stammkapital deutlich verringert sowie eine Art “GmbH light” eingeführt werden… (DerStandard) […]

  4. […] Trotzdem sollte der Staat weiter arbeiten. Ich gebe Burkhard vollkommen Recht, dass für Gründer das Finanzamt noch zu hohe Anforderungen stellt. Er meint: “In den USA muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine komplizierten Formulare für das Finanzamt ausfüllen, um Umsatz- und Einkommenssteuer zu melden. Wenn sich der Gründer committet, alle Zahlungstransaktionen über ein Bankkonto abzuwickeln, kann daraus eine Meldung für das Finanzamt erstellt werden, das direkt dem Finanzamt gemeldet wird. Die Bringschuld liegt jetzt beim FA und nicht mehr beim Gründer. Das wäre der erste Schritt zu einer One-Stop-Agency, damit endlich der Statt zum Servicedienstleister für den Unternehmer wird.” […]

  5. […] Sie hätte eigentlich schon lange in Kraft getreten sein sollen, doch ist der Termin von der Regierung immer wieder verzögert worden. Aktueller Stand der Dinge ist das 4.Quartal 2008, aber wahrscheinlich wird es erst im Jahr 2009 etwas mit der Reform. Die Einführung der 1 Euro GmbH ist ein notwendiger Schritt, da immer mehr kleinere Gründer die englische Limited mit einem Pfund als Startkapital gewählt haben und wie der Best Practice Blog beschreibt, sich meist im Unklaren darüber sind, was für ein Risiko sie hiermit teilweise eingehen. Darüber hinaus erleichtert die neue Rechtsform auch die Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, von denen einige bei einer Limited doch eingeschränkt sind. Interessierten Lesern gibt unsere Schwesterseite http://www.limited-beratung.com/ einen Überblick über das Wesen, die Gründung und den Betrieb einer englischen Limited. […]

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