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Segway darf in NRW mit Mofa-Führerschein gefahren werden

Bis jetzt hatten es die Vertriebler von Segway Deutschland nicht wirklich einfach. Denn bisher ist der Segway noch in keinen großen Flächenbundesland für den Straßenverkehr zugelassen gewesen. Somit waren die Einsatzmöglichkeiten nur sehr beschränkt, wie z.B. auf dem Golfplatz. Doch jetzt hat laut RTL Nordrhein-Westfalen die Zulassung für den Straßenverkehr genehmigt, wenn der Fahrer einen Mofa-Führerschein hat und er vorher eine Einweisung in das Fahrzeug durch den Hersteller erhalten hat. Jetzt rechnet man in Hause Segway damit, dass bis Ende des Jahres auch die anderen Bundesländer nachziehen und somit ab nächsten Jahr viele Menschen auf diesem Zweirad rumdüsen können.

‘Doch eine große Hürde besteht immer noch. Und das sind die hohen Anschaffungskosten von ca. 7.000 EUR. Dafür erhält man ja heute schon fasts ein vollwertiges Auto. Deshalb sollte Segway aus meiner Sicht schleunigst in allen großen Städten Verleihstationen aufbauen bzw. mit einer etablierten Autovermietfirma zusammenarbeiten, um möglichst vielen Neugierigen die Möglichkeit zu geben, das besondere Fahrfeeling einmal auszuprobieren. Zudem wird es sicherlich auch First-Mover-Käufer geben, die allein aus Prestigegründen mit solch einem Fahrzeug rumfahren wollen. Das Fahrzeug passt übrigens perfekt in die Klimadiskussion, da es von einem Elektormotor angetrieben wird und auf 100 km nur ca. 0,5 EUR Stromkosten verbraucht. Leider liegt die Höchstgeschwindigkeit auch nur bei ca. 20 km/h.

4 Responses to Segway darf in NRW mit Mofa-Führerschein gefahren werden

  1. […] Wie das best-practice-business-blog vermeldet darf Woz nun auch offiziell – solange er einen Mofa-Führerschein besitzt – auf den Straßen NRWs sein Lieblingsfortbewegungsgerät benutzen. […]

  2. René sagt:

    Der Preis ist ja echt gesalzen… Ich bin mit dem Teil schon ab und zu auf ein Paar Messen ‘rumgefahren (wo die Aufmerksamkeit jedes Mal ziemlich groß war) – allerdings hatte ich nie nach dem Preis gefragt.

  3. […] Nachdem eben erst die Hansestadt Hamburg das Ok für das Fahren von Segways auf öffentlichem Grund gab, soll nun auch Nordrhein-Westfalen nachgezogen haben. Laut dem Best Practice Businessblog braucht’s auch da einen Mofa-Führerschein und ein entsprechendes Kennzeichen als Mindestvoraussetzung. […]

  4. Andreas M. Ecker sagt:

    Hallo

    wer sich für ein funktionierendes Verleihsystem für Segways interessiert schaut bitte auf die Seite http://WWW.rentandgo.de.

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